Auf der Parzelle östlich der Liegenschaft Limmattalstrasse 26 wurden vor einiger Zeit Neubauten errichtet. Im Zuge der Bauarbeiten wurde am angrenzenden Bellikersteig der stadtauswärtsseitige Handlauf grossteils entfernt und am Boden abgelegt. Weiter wurde eine kleine Grube im Bereich des Bellikersteigs ausgehoben. Nachdem die Bauarbeiten inzwischen seit einiger Zeit beendet sind, die Wohnungen bezogen sind und die Bauunternehmungen das Weite gesucht haben, präsentiert sich die Situation immer noch unverändert. Der Handlauf liegt am Boden und die Grube ist behelfsmässig mit Brettern abgedeckt. Wäre es möglich, dass die Stadt Zürich die Bauherrschaft entsprechend in die Pflicht nehmen könnte, um einen ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Ich befürchte sonst, dass dieser Zustand noch ewig anhalten wird. (So arrogant, wie sich die Bauunternehmungen im Raum Zürich in jüngster Zeit leider öffentlichen Anliegen gegenüber verhalten.)