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In der Kategorie Signalisation/Lichtsignal gemeldet

10:02, 12. März 2025

Es ist derzeit noch unklar, ob dieser Bereich als Parkfläche für Kraftfahrzeuge oder als Fußgängerzone, oder als beides vorgesehen ist. Eine deutliche Kennzeichnung ist erforderlich. Gegenwärtig werden hier üblicherweise Kraftfahrzeuge und Wagen kostenfrei abgestellt.

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Antwort

  • 14:27, 13. März 2025

    Da es sich hier um privates Eigentum handelt, obliegt die Regelung den Grundstückseigentümern.

    Freundliche Grüsse

    Ihre Stadt Zürich